Rudern bei Nebel, Kälte, Dunkelheit - hier sind spezifische Sicherheitshinweise aus unserer Fahrordnung zu berücksichtigen.
- Bei Fahrten in der Dämmerung oder in Dunkelheit sind immer die im Bootshaus aufliegenden Beleuchtungskörper mitzuführen.
- Bei Nebel darf nur in ständiger Sichtweite zum Ufer gerudert werden.
- Bei Lufttemperatur unter 0°C sind Ausfahrten nur in Uferzone zu unternehmen.
- In den Monaten November bis März dürfen Skiff-Fahrten nur durch erfahrene Ruderer unternommen werden.
- In den Monaten November bis März sind Ausfahrten der Kategorien 1x, 2x und 2- ohne Motorboot-Begleitung nur mit Schwimmwesten gestattet.
Sicherheit ist Eigenverantwortung! Teste dein Wissen beim Quizz auf der SCL Sicherheits-Webseite.





